Infos zur Finanzierung

Hier findest du Fragen und Antworten zur Finanzierung der Ausbildung und zum Gehalt.

Vorpraktikum 

Ob das Vorpraktikum vergütet wird und in welcher Höhe, ist von Träger zu Träger unterschiedlich. Bitte informiere dich bei den Trägern über die Konditionen.

 

Sozialassistenz

Ob das Jahrespraktikum im 2. Lehrjahr vergütet wird, ist ebenfalls der jeweiligen Kita überlassen, es gibt keine allgemeingültige Regelung dazu. Häufig zahlen Träger 200–300 € Aufwandsentschädigung (netto) pro Monat.

 

Praxisintegrierte vergütete Ausbildung (PivA) zur/zum Erzieher*in

Die Vergütung ist über den TVAöD-Pflege tariflich geregelt und sieht ein monatliches Ausbildungsentgelt vor: 
 

  • 1.340,69 € im ersten Ausbildungsjahr 
  • 1.402,07 € im zweiten Ausbildungsjahr
  • 1.503,38 € im dritten Ausbildungsjahr + einmalige Abschlussprämie von 400 €

 

schulische Ausbildung zur/zum Erzieher*in und zum/zur Heilerziehungspfleger*in
 

  • Die ersten beiden Ausbildungsjahre der schulischen Ausbildung werden nicht vergütet.
  • 1.802,02 € monatliche Vergütung im dritten Ausbildungsjahr für das Berufspraktikum (tariflich geregelt)

 

Ausbildung zur/zum Erzieher*in (berufsbegleitende Ausbildung mit Tagespraktikum)
 

  • Ca. 900 € im ersten und zweiten Jahr mit einem Arbeitsvertrag über 15 Wochenstunden
  • 1.802,02 € im dritten Jahr für das Berufspraktikum

 

Beachte bitte: Die meisten Kitas in freier Trägerschaft zahlen Gehälter angelehnt an den Tarif. Das bedeutet, dass die tatsächlichen Gehälter sich von den genannten Zahlen unterscheiden können. In der Regel ist der Betrag aber sehr ähnlich oder gleich. Zudem ist der Brutto-Betrag angegeben, von dem noch Steuern und Beiträge für die Sozialversicherung abgezogen werden. Abhängig von der persönlichen Situation bleiben von 1.802,02 € brutto ca. 1.350 € netto.

Um deine Ausbildung zur Sozialassistent*in, Erzieherin oder zum Erzieher zu finanzieren, kannst du unterschiedliche Wege für dich prüfen.

1. Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) 

 

  • Schüler-BAföG: Während der Ausbildung zum/zur Sozialassistent*in kann Schüler-BAföG beantragt werden. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Lebenssituation, der bisherigen beruflichen Qualifikation und den eigenen Einkommensverhältnissen bzw. den der Eltern (zwischen 262 € und 781 € pro Monat). Die erhaltene Fördersumme musst du nicht zurückzahlen. Weitere Information auf der BAföG-Website.

     

  • Aufstiegs-BAföG: Die Ausbildung zur/zum Erzieher*in oder Heilerziehungspgleger*in wird altersunabhängig gefördert. Gefördert werden auch Personen, die bereits einen Meister- oder Bachelorabschluss haben. Das Aufstiegs-BAföG besteht aus einem „Zuschussteil“ (nicht rückzahlbar) und aus einem zinsgünstigen Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Unterhaltsförderung wird vollständig als Zuschuss gewährt (für alleinstehende Personen max. 1.019€ pro Monat). Das heißt, sie muss nicht mehr zurückgezahlt werden. Weitere Informationen auf der Website zum Aufstiegs-BAföG.

 

2. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten
 

  • Mit einem Bildungsgutschein sicherst du dir für die ersten beiden Jahre der Ausbildung die Finanzierung des Lebensunterhalts über das ALG I oder das ALG II. 
  • Alternative Finanzierungsmöglichen können ein Bildungskredit oder ein Stipendium sein.
  • Einige Fachschulen bieten auch individuelle Vergünstigungen wie z.B. einen Rabatt für die frühzeitige Anmeldung.

     

3. Gehalt 

  • Entscheidest du dich für ein duales Ausbildungsmodell (berufsbegleitend oder PivA) erhältst du bereits während der Ausbildung Gehalt. 


Bei Fragen zur Finanzierung helfen dir in der Regel auch die Fachschulen weiter.


Bei Fragen zur Finanzierung helfen dir in der Regel auch die Fachschulen weiter.

Eine genaue Aussage zum Verdienst von Erzieher*innen zu treffen, ist nicht einfach. Das Einkommen (Brutto-Verdienst) hängt vom Arbeitgeber und der Berufserfahrung ab. 

In städtischen bzw. kommunalen Einrichtungen wird nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) bezahlt. Hier steigt das Gehalt entsprechend den verschiedenen Erfahrungsstufen (Dauer der Berufserfahrung). Gegebenenfalls werden auch Zulagen gezahlt. Freigemeinnützige Träger zahlen oft angelehnt an den Tarifvertrag, die Vergütung kann also abweichen, ist aber meistens sehr ähnlich. Andere Arbeitgeber wie die Kirchen haben eigene Tarifverträge, die sich oft ebenfalls am TVöD orientieren.

In Hessen liegt das Einstiegsgehalt für eine Vollzeitstelle im Jahr 2024 bei ca. 3.371,39 € brutto monatlich (ca. 2.171,80 € netto). Mit zunehmender Berufserfahrung steigt das Gehalt bis zu aktuell ca. 4.902,44 € brutto (ca. 2.916,51 € netto). Erzieher*innen sind in der Regel in TVöD Stufe S 8a (Erzieher*in) oder 8b (Erzieher*in mit schwieriger Tätigkeit) eingruppiert. In Frankfurt wird sich überwiegend an S 8b orientiert.

Erzieher*innen, die nach TVöD bezahlt werden, erhalten darüber hinaus eine sogenannte Jahressonderzahlung, umgangssprachlich auch Weihnachtsgeld genannt. Es wird dir 84,51 % deines Durchschnittsgehalts der Monate Juni, Juli und August gezahlt. Auch hier gilt: Die Sonderzahlung kann bei freien Trägern abweichen, wenn sie nur angelehnt zahlen. 

Der jeweils aktuellen Entgelttabelle des TVöD kannst du die verschiedenen Stufen (gestaffelt nach Berufserfahrung bzw. Tätigkeitsmerkmalen) entnehmen.

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