Infos zu ausländischen Abschlüssen

Hier findest du Fragen und Antworten zu ausländischen Abschlüssen und Infos zu zuständigen Stellen.

Möchtest du eine Ausbildung in Deutschland machen? Und hast du dein Schulzeugnis im Ausland bekommen?
Oder möchtest du in Deutschland als Fachkraft arbeiten, hast aber deine Ausbildung oder dein Studium im Ausland gemacht?

 

Dann müssen deine Zeugnisse anerkannt werden. Das bedeutet: Es wird geprüft, ob deine Ausbildung oder dein Abschluss mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist. (Mehr Infos findest du weiter unten.)

 

Wichtig: Bevor deine Zeugnisse anerkannt werden, müssen sie übersetzt werden.


Aber: Nicht jede Person darf das machen.
Nur Übersetzer*innen, die bei Gerichten oder Notaren zugelassen sind (man sagt: "beeidigt" oder "ermächtigt"), dürfen deine Zeugnisse übersetzen.

 

Wo findest du solche Übersetzer*innen?
Zum Beispiel auf der Internetseite vom Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ)
oder in der Datenbank der Landesjustizverwaltungen.

Gleichstellung ausländischer Schul- oder Berufsabschlüsse mit einem deutschen Schulabschluss

 

Wenn du in Deutschland eine Ausbildung zur/zum Erzieher*in machen möchtest, brauchst du einen passenden Schulabschluss – so, wie ihn deutsche Schüler*innen auch haben.

 

Du hast dein Schulzeugnis oder Berufszeugnis im Ausland bekommen?
Dann kannst du prüfen lassen, ob dein Abschluss einem deutschen Schulabschluss entspricht.
Das nennt man: Gleichstellung.

Dabei wird geschaut, ob du in der Schule oder Ausbildung ähnliche Dinge gelernt hast – und ob das Niveau gleich ist.

 

Welche Gleichstellung brauchst du für die Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher?

 

Du brauchst mindestens den mittleren Schulabschluss. Du kannst diese Gleichstellung bekommen, wenn du:

  • einen ausländischen Schulabschluss (min. 10 Jahre),
  • einen Berufsabschluss oder
  • ein Studium im Ausland gemacht hast.

 

Wer ist in Hessen zuständig?

Für die Gleichstellung ist das Staatliche Schulamt Darmstadt zuständig – aber nur, wenn du eine Ausbildung machen willst (nicht für ein Studium!).

 

Wenn du studieren möchtest, musst du dich direkt an die Universität oder Fachhochschule wenden. 

 

So schickst du deinen Antrag ab:

Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag schickst du mit allen erforderlichen und übersetzten Unterlagen an:

 

Staatliches Schulamt
für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt
Rheinstraße 95
64295 Darmstadt

 

Kontakt:

Telefon: +49 6151 3682-487
E-Mail: bildungsnachweise.ssa.darmstadt@kultus.hessen.de

 

Was kostet das Verfahren?

 

Die Prüfung kostet Geld:

  • 125,00 Euro für schulische Abschlüsse
  • bis zu 250,00 Euro für berufliche Bewertungen

 

Wie geht es weiter, wenn ich Erzieher*in werden möchte?

 

Gleichstellung mit:

  1. Hauptschulabschluss: keine Ausbildung möglich - der mittlere Abschluss muss nachgeholt werden
  2. mittlerer Abschluss: 2 Jahre Ausbildung zur/zum Sozialassistent*in, anschließend 3 Jahre Erzieher*innenausbildung
  3. Abitur/Fachholschulreife: 3 Jahre Erzieher*innenausbildung (+ drei Monate Vorpraktikum)

Möchtest du in einer Kita in Deutschland arbeiten?

Dann brauchst du in der Regel einen passenden Berufsabschluss, zum Beispiel:

  • als Erzieher*in
  • als Heilerziehungspfleger*in
  • oder ein pädagogisches Studium (mehr Infos dazu weiter unten)

 

Wenn du deine Ausbildung im Ausland gemacht hast, musst du deinen Abschluss zuerst anerkennen lassen.

 

Wer ist zuständig?

In Hessen ist das Staatliche Schulamt Darmstadt zuständig. Du musst einen Antrag auf Anerkennung stellen. Dafür musst du ein Formular ausfüllen und zusammen mit übersetzten Zeugnissen und Dokumenten dorthin schicken.

 

Die Adresse ist:

Staatliches Schulamt Darmstadt
Anerkennungsstelle
Rheinstraße 95
64295 Darmstadt

 

Auf der Website des Staatliches Schulamt Darmstadt  findest du weitere Infos zu den erforderlichen Dokumenten und zum Ablauf. 

 

Was passiert nach dem Antrag?

Dein Abschluss wird mit dem deutschen Abschluss verglichen: Passt die Dauer der Ausbildung? Passen die Inhalte der Ausbildung?

 

Es gibt 3 mögliche Ergebnisse:

 

  1. Vollständige Anerkennung

→ Du kannst dich direkt für eine Stelle in einer Kita bewerben.

 

  2. Teilweise Anerkennung

→ Dir fehlen noch Inhalte. Du musst zusätzliche Kurse oder Fortbildungen (sogenannte Ausgleichsmaßnahmen) machen, um eine volle Anerkennung zu bekommen. Beratungsstellen helfen dir bei der Suche nach Maßnahmen. Danach kannst du als Fachkraft in einer Kita arbeiten.

 

  3. Keine Anerkennung möglich

→ Du kannst mit diesem Abschluss nicht als Fachkraft in einer Kita arbeiten.

→ eventuelle ist ein Quereinstieg möglich. Wende dich an eine Beratungsstelle.

 

Deutschkenntnisse

Du brauchst bei der Antragstellung keine Deutschkenntnisse nachweisen.
Aber: Für die Arbeit in einer Kita oder für zusätzliche Kurse brauchst du gute Deutschkenntnisse.
Empfohlen ist mindestens Niveau B2.

 

Wichtig: Lass dich beraten!

Die Antragstellung ist kompliziert. Viele Infos und Formulare gibt es nur auf Deutsch.
Bitte nutze auf jeden Fall eine Beratungsstelle, bevor du den Antrag stellst.

Hast du im Ausland studiert?

Wenn du im Ausland Pädagogik, Soziale Arbeit, Heilpädagogik oder Kindheitspädagogik studiert hast, musst du deinen Abschluss in Deutschland anerkennen lassen, bevor du in einer Kita oder anderen sozialen Einrichtung arbeiten darfst.

 

Zuständig in Hessen: Die Hochschule RheinMain 

 

Du kannst dort diese Anträge stellen:

  • Anerkennung als Fachkraft für Kindertagesstätten
  • Anerkennung als staatlich anerkannte*r Sozialarbeiter*in, Sozialpädagog*in, Heilpädagog*in oder Kindheitspädagog*in

 

Du kannst den Antrag online einreichen oder per Post stellen. 


Alle Infos findest du auf der Website der Hochschule RheinMain.

 

Adresse:
Hochschule RheinMain
PAQ – Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
Postfach 3251
65022 Wiesbaden

 

Kosten

Das Anerkennungsverfahren kostet im Durchschnitt 300,00 Euro. Der genaue Preis hängt vom Aufwand ab.

 

Was passiert beim Vergleich?

Dein Studienabschluss wird mit einem deutschen Abschluss verglichen.

Es kann sein, dass Unterschiede festgestellt werden. Das bedeutet nicht, dass dein Antrag abgelehnt wird.
Aber: Du musst dann vielleicht zusätzliche Kurse oder Fortbildungen (sogenannte Ausgleichsmaßnahmen) machen, um eine volle Anerkennung zu bekommen. Beratungsstellen helfen dir bei der Suche nach Maßnahmen.

 

Deutschkenntnisse

Bei der Antragstellung brauchst du noch keinen Nachweis über Deutschkenntnisse.
Aber: Für die Arbeit mit Kindern oder für Ausgleichsmaßnahmen sind gute Deutschkenntnisse wichtig.
Empfohlen ist mindestens das Niveau B2.

 

Wichtiger Hinweis

Die Antragstellung ist kompliziert, und die Formulare gibt es oft nur auf Deutsch.
Bitte nutze unbedingt eine Beratungsstelle, bevor du den Antrag stellst!

 

Anerkennung von Lehramtsabschlüssen aus dem Ausland

Du hast im Ausland als studierte*r Grundschullehrer*in oder Förderschullehrer*in gearbeitet?


Dann musst du den Antrag auf Anerkennung bei der: Hessischen Lehrkräfteakademie in Gießen stellen.

 

Wenn dein Abschluss anerkannt wird, darfst du in einer Kita als Fachkraft arbeiten.

Wenn du deinen Abschluss aus dem Ausland in Deutschland anerkennen lassen möchtest, musst du meistens Geld dafür bezahlen.

 

Es gibt Kosten für:

  • das Anerkennungsverfahren selbst
  • Übersetzungen
  • Beglaubigungen
  • Fahrten
  • eventuell auch für Kurse oder Weiterbildungen

 

Aber keine Sorge: Es gibt verschiedene Stellen, bei denen du Geld zurückbekommen oder Unterstützung bekommen kannst.

 

Wer hilft bei den Kosten?

 

1. Du bist beim Jobcenter gemeldet (arbeitssuchend)?

  • Frag beim Jobcenter, ob es die Kosten übernimmt.

2. Du bekommst keine Hilfe vom Jobcenter?

3. Du arbeitest, verdienst aber wenig Geld?

  • Wenn du weniger als 26.000 € im Jahr verdienst (bei Ehe- oder Lebenspartnerschaft weniger als 40.000 €),
  • Auch dann kannst du den Anerkennungszuschuss vom Bund beantragen.

 

Wichtig zu wissen:

  • Du musst den Zuschuss beantragen bevor du deinen Antrag auf Anerkennung stellst.
  • Eine nachträgliche Erstattung ist nicht möglich.

 

Tipp: Steuern

Wenn du keine Förderung bekommst, kannst du die Kosten in deiner Steuererklärung angeben – als Werbungskosten.

Die Antragstellung ist kompliziert, und die Formulare gibt es oft nur auf Deutsch. Bitte nutze unbedingt eine Beratungsstelle, bevor du den Antrag stellst!

 

In der Beratung kann auf folgende Fragen eine Antwort gefunden werden:

  • Muss ich einen Antrag auf Anerkennung/Gleichstellung stellen?
  • Wo kann ich den Antrag auf Anerkennung stellen und wie?
  • Welche Dokumente brauche ich für die Anerkennung?
  • Wieviel Geld kostet die Anerkennung?
  • Wer kann mit den Kosten helfen?

Du hast schon einen Anerkennungsbescheid

  • Was muss ich machen, damit ich die volle Anerkennung bekommen?
  • Wie finde ich die richtige Qualifizierung?
  • Welche Alternativen gibt es, wenn ich nicht in meinem Beruf arbeiten kann?

 

Beratungsstellen in Frankfurt:

 

beramí e.V.
Nibelungenplatz 3, 60318 Frankfurt am Main

https://www.berami.de/termin-anfragen/ 

 

Welcomecenter 

Fischerfeldstraße 10–12, 60311 Frankfurt am Main

2. Stock Raum 2.414 im Dienstgebäude der Agentur für Arbeit Frankfurt am Main

https://www.work-in-hessen.de/welcomecenter-hessen/kontakt-ansprechpartner/ 

 

Infoseite zum Thema: https://www.hessen.netzwerk-iq.de

 

Weitere Beratungsstellen:

  1. Anerkennung Deutschland ist ein Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Hier findest du viele hilfreiche Infos zu den Anerkennungsverfahren in verschiedenen Sprachen.

     

  2. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bietet eine deutschlandweite Suche nach Beratungsstellen, Berufssprachkursen, Integrationskursen oder -Projekten. 

    Website in deutscher und englischer Sprache: BAMF-Navigation in den Bereichen Asylverfahren und Integration  

 

Onlineberatung: http://www.mbeon.de 

 

Onlineberatung für Personen bis 27 Jahren: https://beratung.jugendmigrationsdienste.de/ 

 

Warum ist Deutsch wichtig?

Wenn du in einer Kita arbeiten möchtest, musst du mit den Kindern, den Eltern und deinen Kolleg*innen sprechen können.

 

Deshalb ist es wichtig, dass du Deutsch lernst, bevor du in einer Kita arbeitest.

 

Wenn du eine Ausbildung zur/zum Erzieher*in machen möchtest, brauchst du Deutsch-kenntnisse auf dem Niveau C1.

Aber: Manche Fachschulen erlauben, dass du den C1-Sprachkurs im ersten Ausbildungsjahr noch abschließt.

 

Deutsch für anerkannte Fachkräfte

Wenn du im Ausland eine Ausbildung gemacht hast und sie anerkannt wurde, entscheidet die Kita selbst, wie gut dein Deutsch sein muss.

Es wird aber empfohlen, dass du mindestens Deutsch auf dem Niveau B2 kannst.

 

Beginne am besten direkt einen Sprachkurs oder Integrationskurs. 

 

Integrationskurse (Hier geht es zur Kurssuche)

Ein Integrationskurs hilft dir, dich besser in Deutschland zurechtzufinden.


Der Kurs besteht aus zwei Teilen:

  1. Sprachkurs: Hier lernen die Teilnehmer Deutsch, um ihre Sprachkenntnisse zu verbessern und sich im Alltag besser zurechtzufinden.
  2. Orientierungskurs: Dieser Teil vermittelt Wissen über die deutsche Kultur, Geschichte, Rechtsordnung und das gesellschaftliche Leben.

Informationen (auch in anderen Sprachen) zu den Voraussetzungen und Kosten findest du beim BAMF.

 

Berufssprachkurse (Hier geht es zur Kurssuche)

Die Berufssprachkurse helfen dir, besser Deutsch zu sprechen, damit du einen Arbeitsplatz oder eine Ausbildung in Deutschland finden kannst.

Voraussetzung: abgeschlossener Integrationskurs oder B1 Sprachkurs

 

Ziel: Meistens ist das Ziel das Sprachzertifikat B2.

 

Was kosten die Kurse?

Die Kurse werden vom Bund (dem Staat) bezahlt. Die Teilnahme ist kostenlos.

Ausnahme: Wenn du bereits arbeitest, musst du einen Teil der Kosten selbst bezahlen – das sind 50 % der Kurskosten.

 

Wie kannst du teilnehmen?

Du brauchst einen Berechtigungsschein. Diesen bekommst du zum Beispiel von:

  • dem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit
  • dem BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) oder dem Ausländeramt

 

 

Weitere Sprach- und Integrationskurse Frankfurt (kostenpflichtig)

 

Onlinesprachkurse 

Verschiedene kostenfreie digitale Deutschkurse findest du hier.

Du hast im Ausland einen Beruf gelernt, der nichts mit Pädagogik zu tun hat – zum Beispiel als Elektriker*in, Betriebswirtschaftler*in oder Philosoph*in?

Und du möchtest in Zukunft in einer Kita arbeiten?

 

Dann hast du folgende Möglichkeiten:

 

Schritt 1: Zeugnis übersetzen lassen

Dein Zeugnis muss zuerst offiziell übersetzt werden. Nur beeidigte Übersetzer*innen dürfen das machen (s.o.).

 

Schritt 2: Abschluss mit deutschem Abschluss vergleichen (ANABIN)

Geh auf die Internetseite anabin.kmk.org und vergleiche deinen ausländischen Abschluss mit deutschen Abschlüssen.

Schau bei:

  • „Berufsabschlüsse“
  • „Hochschulabschlüsse“

 

Schritt 3: Was steht bei ANABIN?

a) Dein Abschluss findest du bei „Berufsabschlüsse“?

Dann musst du:

  • dein Schulzeugnis anerkennen lassen (→ Link)
  • dein Berufszeugnis anerkennen lassen (→ Link)

 

b) Dein Abschluss findest du bei „Hochschulabschlüsse“ und der deutsche Abschluss ist dort als „Fachschule“ angegeben?

Dann musst du:

  • dein Schulzeugnis anerkennen lassen (→ Link)
  • dein Hochschulzeugnis anerkennen lassen (→ Link)

 

Wenn du nach der Anerkennung:

  • einen mittleren Schulabschluss hast und
  • dein Berufsabschluss DQR-Niveau 4 oder höher hat, dann kannst du:
    1. dich an einer Fachschule für die Erzieher*innenausbildung bewerben
      (+ 3 Monate Vorpraktikum)
      oder
    2. dich als profilergänzende Fachkraft in einer Kita bewerben
      (→ mehr Infos findest du unter „Quereinstieg“)

 

Was ist, wenn dein Abschluss bei ANABIN mindestens als „Bachelor“ eingestuft ist?

Dann kannst du dich direkt:

  1. für eine Erzieher*innenausbildung an einer Fachschule bewerben (+ 3 Monate Vorpraktikum)
    oder
  2. als profilergänzende Fachkraft in einer Kita bewerben (→ siehe „Infos zum Quereinstieg“)

 

Aber:
Fachschulen und Kitas entscheiden selbst, ob ihnen die Übersetzung + ANABIN-Ausdruck reicht – oder ob sie eine offizielle Anerkennung wollen. Frage am besten vorher nach!

 

Tipp:

Es ist sehr empfehlenswert, die dreijährige Ausbildung zur/zum Erzieher*in zu machen, statt dauerhaft nur als profilergänzende Fachkraft zu arbeiten.

 

 

Wieso eigentlich ANABIN? 

Diese Internetseite zeigt dir, wie dein ausländischer Abschluss in Deutschland eingestuft wird.
Das hilft Fachschulen und Arbeitgebern bei ihrer Entscheidung. 

 

Du kannst deinen Abschluss auch ankennen lassen ohne selbst bei ANABIN zu recherchieren. Durch ANABIN hast du die Möglichkeit, eventuell ohne das Anerkennungsverfahren die Ausbildung zu beginnen oder als profilergänzende Fachkraft zu arbeiten.

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