Hier findest du Fragen und Antworten zu den verschiedenen Ausbildungsgängen, Fachschulen, Voraussetzungen und Bewerbungen.
Für eine Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher musst du eine Fachschule für Sozialwesen besuchen. In Frankfurt gibt es drei Fachschulen, die die Ausbildung anbieten.
Neben dem Besuch der Schule ist die praktische Arbeit in einer Kindertagesstätte ein Bestandteil der Ausbildung. Der Praxisanteil ist je nach Ausbildungsform unterschiedlich:
In Frankfurt gibt es drei Fachschulen:
An alle drei Fachschulen kannst du durch zusätzliche Kurse nebenbei die Fachhochschulreife erlangen.
Weitere Infos und die angebotenen Ausbildungsgänge findest du auf der Seite mit den Fachschulen.
Es gibt in Hessen folgende Ausbildungsformen, die dich zu einer Arbeit in einer Kita befähigen:
2 Jahre Ausbildung - Arbeit in einer Kita als Fachkraft zur Mitarbeit
3 Jahre Ausbildung - Arbeit in einer Kita als pädagogischen Fachkraft
Mit den unterschiedlichen Ausbildungswegen sind auch unterschiedliche Anforderungen verbunden. Diese müssen zu dir und deiner Lebenssituation passen. Deshalb empfiehlt es sich, wenn du dich vor deiner Entscheidung für einen der Wege von einer Fachschule beraten lässt.
Beachte bitte: Nicht jede Fachschule bietet jeden Ausbildungsweg an.
Mehr Infos zu den verschieden Ausbildungen findest du unten im Abschnitt „Ausbildungsformen in Hessen“.
Man kann zwischen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen unterscheiden. Ob du die persönlichen Voraussetzungen mitbringst, kannst du selbst überprüfen. Die fachlichen Voraussetzungen musst du nachweisen.
Persönlich solltest du mitbringen:
Formale Voraussetzungen, die du nachweisen musst:
Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen erfolgt über das Staatliche Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt. Bei diesen Abschlüssen müssen Deutschkenntnisse auf Niveau C1 nachgeweisen werden.
Darüber hinaus gibt es alternative Möglichkeiten, zur Ausbildung zugelassen zu werden. Die gesetzlichen Bestimmungen hierzu sind aber sehr komplex. Manchmal muss auch der Einzelfall geprüft werden.
Im Gespräch mit einer der Fachschulen kannst du direkt klären, ob du die Voraussetzungen erfüllst.
Nein, du benötigst mindestens einen Realschulabschluss (mittlerer Schulabschluss, Mittlere Reife, Fachhochschulreife).
Wenn du noch nicht 18 Jahre alt bist, kannst du den mittleren Abschluss an einer Berufsfachschule erwerben.
Wenn du älter als 17 bzw. 18 Jahre bist, kannst du den mittleren Abschluss in Franfurt am Main an der AHRS Abendhaupt- und Abendrealschule oder an der Abendrealschule an der Wilhelm-Merton-Schule erwerben.
Tipp: Arbeite als pädagogische Zusatzkraft in einer Kita, um Praxiserfahrungen zu sammeln, während du deinen Realschulabschluss nachholst.
Fachschulen benötigen in der Regel folgende Bewerbungsunterlagen von dir:
Unterlagen, die du in der Regel nachreichen kannst:
Informiere dich bitte bei der Fachschule, bei der du dich bewirbst, welche Unterlagen und Dokumente du einreichen musst und welche du eventuell nachreichen kannst.
Bei einigen Fachschulen kannst du dich per E-Mail oder auf dem Postweg bewerben – oder deine Bewerbung direkt über die Website hochladen.
Beachte bitte: Du solltest die für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen und Dokumente vollständig bei der Fachschule einreichen. Denn erst, wenn der Fachschule die vollständigen Unterlagen vorliegen, kann sie deine Zugangsvoraussetzungen prüfen und dich als Auszubildende*n annehmen.
Eine beglaubigte Kopie kannst du an folgenden Stellen erhalten: Bürgeramt, Notar, Ortsgericht, Schule, die das Zeugnis ausgestellt hat oder bei einem/einer Pfarrer*in. Hierfür musst du eine Kopie und das Original mitnehmen und bestätigen lassen, dass diese identisch sind.
Laut Gesetz musst du die Zulassung zur Ausbildung an einer Fachschule für Sozialwesen eigentlich jeweils bis zum 15. Februar eines Jahres schriftlich beantragen. In den meisten Fällen ist eine Bewerbung aber später möglich.
Bitte beachte: Wenn alle Ausbildungsplätze an einer Fachschule belegt sind, kann deine Bewerbung nicht mehr berücksichtigt werden. Du solltest dich also auch an den privaten Fachschulen so früh wie möglich bewerben.
Ja, das ist möglich.
Vergiss aber bitte nicht, bei einer Fachschule abzusagen, bei der du dich beworben hast, wenn du dort keinen Ausbildungsplatz mehr annehmen möchtest.
In Frankfurt am Main startet die Ausbildung jährlich am ersten Tag nach den hessischen Sommerferien. (Die Ausbildung an der SRH Fachschule im Bereich Erziehung beginnt jedes Jahr im September.)
Ausbildungsinhalte sind u.a. die zentralen beruflichen Handlungsaufgaben in den folgenden Feldern:
Über Details zu den Ausbildungsinhalten kannst du dich bei den Fachschulen informieren.
Sehr ausführliche Informationen bietet der Lehrplan für die Fachschule für Sozialwesen des Hessischen Kultusministeriums.
Den praktischen Teil deiner Erzieher*innenausbildung absolvierst du in einer sozialpädagogischen Einrichtung.
Einige Fachschulen sind private Bildungsunternehmen, die sich über monatliche Schulgebühren finanzieren. Auch z.B. der optionale Mathekurs kann kostenpflichtig sein.
Berufliche Schulen Berta Jourdan
Ludwig Fresenius Schulen
SRH Fachschulen
Um die Ausbildung zu finanzieren, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die du unter Infos zur Finanzierung findest.
Das Berufspraktikum der schulischen Ausbildung kann auf sechs Monate verkürzt werden, wenn du vor Aufnahme in der Fachschule bereits zwei Jahre mit mindestens 30 Wochenstunden in einer sozialpädagogischen Einrichtung gearbeitet hast und die theoretische Prüfung mit mindestens 3,0 abschließen konntest.
Wenn du während der berufsbegleitenden Ausbildung in einer sozialpädagogischen Einrichtung gearbeitet hast, kann das Berufspraktikum ebenfalls auf 6 Monate verkürzt werden. Hierfür musst du zwei Jahre mit 15 Wochenstunden tätig gewesen sein und die theoretische Prüfung ebenfalls mit mindestens 3,0 abgeschlossen haben.
Die individuelle Verkürzung des Berufspraktikums muss durch einen schriftlichen Antrag von der Schulleitung genehmigt werden.
In der Ausbildung werden sozialpädagogische und sozialpflegerische Basisqualifikationen vermittelt. Diese stellen eine Voraussetzung für eine weiterführende sozialpädagogische oder sozialpflegerische Ausbildung (Erzieher*innen oder Heilerziehungspfleger*innen) dar.
Mit dem Abschluss kannst du aber auch bereits als staatlich anerkannte/r Sozialassistent*in als Fachkraft zur Mitarbeit in Kitas eingesetzt werden. Es empfiehlt sich aber, eine weitere dreijährige Ausbildung zur/zum Erzieher*in anzuschließen, da du dann besser ausgebildet und qualifiziert bist. Das ist ein Vorteil, weil du dadurch mehr Verantwortung übernehmen kannst, bessere Karriereaussichten hast und besser verdienst.
Die Ausbildung dauert zwei Jahre:
Mit dem Abschluss der Ausbildung erhältst du die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“ bzw. „Staatlich anerkannter Erzieher“ und bist befähigt selbständig und eigenverantwortlich in sozialpädagogischen Einrichtungen zu arbeiten.
In dieser klassischen Ausbildungsform besuchst du zuerst an fünf Tagen die Fachschule und hast in den hessischen Ferien frei.
Die Ausbildung dauert drei Jahre:
Während dieser Ausbildungsform ist eine Kombination aus Ausbildung und dem Erwerb der Fachhochschulreife sehr gut machbar (durch zusätzliche Kurse).
Die Ausbildungsform gibt es in Hessen seit 2020. Mit dem Abschluss erhältst du die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“ bzw. „Staatlich anerkannter Erzieher“ und bist befähigt, selbständig und eigenverantwortlich in sozialpädagogischen Einrichtungen zu arbeiten. Die Ausbildung dauert insgesamt drei Jahre.
Die Praxisintegrierte vergütete Ausbildung (PivA) ist eine duale Ausbildung. Das heißt, dass du ab dem ersten Tag auch schon praktisch arbeitest. Die Ausbildung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Praxisstelle und der ausbildenden Fachschule.
Die Verteilung der Tage in der Praxis und Fachschule ist in der Regel wie folgt:
Je nach Fachschule musst du nach einem Jahr die Praxis-Einrichtung wechseln oder im 1. und 2. Jahr zwischendurch Blockpraktika machen. Du lernst also schon während der Ausbildung unterschiedliche Altersgruppen und Kitas kennen und sammelst mehr Erfahrungen.
Du schließt mit der Praxisstelle einen Vollzeitvertrag ab und wirst für die Schultage freigestellt. Deinen Urlaub nimmst du immer in den hessischen Ferien. Die verbleibenden Ferientage arbeitest du Vollzeit in der Kita (je nach Schule gibt es freigestellte Studienzeit pro Ferienwoche).
Informiere dich bitte bei den jeweiligen Fachschulen über den genauen Ablauf der PivA.
Mit dem Abschluss der Ausbildung erhältst du die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“ bzw. „Staatlich anerkannter Erzieher“ und bist befähigt, selbständig und eigenverantwortlich in sozialpädagogischen Einrichtungen zu arbeiten.
Diese Ausbildungsform ist wie die PivA-Ausbildung dual und besteht aus einer fachschulischen Ausbildung von zwei Jahren (mit kontinuierlichem Tagespraktikum) und einem einjährigem Berufspraktikum. Durch das duale System bietet diese Form genauso wie die PivA eine starke Verzahnung von Theorie und Praxis.
Die Tage für Praxis und Fachschule sind in der Regel wie folgt verteilt:
Im Gegensatz zur PivA musst du in den hessischen Schulferien nicht Vollzeit arbeiten, sondern hast an den drei Schultagen frei.
Die berufsbegleitende Ausbildung unterscheidet sich teilweise sehr stark von Schule zu Schule. Einige Schulen bieten sie als 4-jährige Ausbildung an. Es kann auch sein, dass die Regelung zu zusätzlichen Blockpraktika unterschiedlich ist. Bitte informiere dich daher unbedingt vorher bei der Fachschule deiner Wahl über die Bedingungen.
Mit der Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger*in wirst du befähigt, in allen Bereichen der Behindertenhilfe selbstständig und eigenverantwortlich tätig zu sein.
Immer mehr Kitas arbeiten integrativ. Das bedeutet, dass in einer Kita sowohl Kinder mit als auch Kinder ohne besondere Bedarfe betreut werden. Die Kita ist also ein möglicher Arbeitsplatz für Heilerziehungspfleger*innen.
Weitere mögliche Arbeitsfelder sind Wohneinrichtungen/Wohngruppen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Beeinträchtigung, integrative Schulen oder Schulen mit Fördreschwerpunkten, Berufsbildungswerke, Tagesförderstätten und Werkstätten sowie Ambulante Dienste (z. B. familienunterstützende Dienste).
Die Ausbildung dauert drei Jahre und ist wie folgt gegliedert: